AGB

  1. All­ge­mei­nes
    1. Diese All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für alle Ver­träge im Bereich der Web­ent­wick­lung, die zwi­schen Vadeo Web Solu­ti­ons und deren Kun­den geschlos­sen wer­den.
    2. Vadeo Web Solu­ti­ons bie­tet ihren Kun­den unter ande­rem Leis­tun­gen im Bereich der Web­site- und Soft­ware­er­stel­lung bzw. ‑ent­wick­lung (ein­schließ­lich War­tung und Pflege). Der spe­zi­fi­sche Leis­tungs­um­fang ist Gegen­stand von Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Vadeo Web Solu­ti­ons und ihren Kun­den.
    3. Die von Vadeo Web Solu­ti­ons ange­bo­te­nen Leis­tun­gen rich­ten sich aus­schließ­lich an Unter­neh­mer im Sinne von § 14 BGB (natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son oder eine rechts­fä­hige Per­so­nen­ge­sell­schaft, die bei Abschluss eines Rechts­ge­schäfts in Aus­übung ihrer gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit han­delt). Sämt­li­che Preise und Hono­rare wer­den in Net­to­be­trä­gen ohne Umsatz­steuer ange­ge­ben.
    4. Vadeo Web Solu­ti­ons ist berech­tigt, in eige­nem Namen und auf eigene Rech­nung die erfor­der­li­chen Leis­tun­gen an Sub­un­ter­neh­mer zu ver­ge­ben, die ihrer­seits eben­falls Sub­un­ter­neh­mer ein­set­zen dür­fen. Vadeo Web Solu­ti­ons bleibt hier­bei allei­ni­ger Ver­trags­part­ner des Kun­den. Der Ein­satz von Dritt­un­ter­neh­mern erfolgt nicht, sofern für Vadeo Web Solu­ti­ons ersicht­lich ist, dass deren Ein­satz berech­tig­ten Inter­es­sen des Kun­den zuwi­der­läuft.
    5. Die Ver­trags­par­teien ver­pflich­ten sich, jeweils einen Ansprech­part­ner zu benen­nen, der den jewei­li­gen Auf­trag beglei­tet und zur Abgabe von rechts­ver­bind­li­chen Wil­lens­er­klä­run­gen bevoll­mäch­tigt ist.
    6. Von die­sen Geschäfts­be­din­gun­gen abwei­chende AGB, die durch den Kun­den ver­wen­det wer­den, erkennt Vadeo Web Solu­ti­ons – vor­be­halt­lich einer aus­drück­li­chen Zustim­mung – nicht an.
  2. Mit­wir­kungs­pflich­ten des Kun­den
    1. Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass der Anbie­ter von Rechts wegen nicht berech­tigt ist, Rechts­be­ra­tungs­leis­tun­gen ggü. dem Kun­den zu erbrin­gen. Vadeo Web Solu­ti­ons ist ins­be­son­dere nicht ver­pflich­tet und recht­lich nicht in der Lage das Geschäfts­mo­dell des Kun­den, die von Kun­den selbst erstell­ten oder erwor­be­nen Werke (Lay­outs, Gra­fi­ken, Texte etc.) auf ihre Ver­ein­bar­keit mit dem gel­ten­den Recht zu prü­fen. Der Anbie­ter wird ins­be­son­dere keine Mar­ken­re­cher­chen oder sons­tige Schutz­rechts­kol­li­si­ons­prü­fun­gen in Bezug auf die vom Kun­den zur Ver­fü­gung gestell­ten Werke vor­neh­men. Soweit der Anbie­ter bestimmte Wei­sun­gen bzgl. des her­zu­stel­len­den Werks erteilt, haf­tet er hier­für selbst.
    2. Der Kunde ist ver­pflich­tet, die von ihm zum Zwe­cke der Auf­trags­er­fül­lung zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen, Daten und Werke (z.B. die Daten für das Impres­sum, Gra­fi­ken etc.) voll­stän­dig und kor­rekt mit­zu­tei­len. Er hat fer­ner dafür Sorge zu tra­gen, dass die von ihm mit­ge­teil­ten Infor­ma­tio­nen, Daten und Werke sowie die von ihm erteil­ten Wei­sun­gen mit dem gel­ten­den Recht in Ein­klang ste­hen.
    3. Der Kunde ist für die Beschaf­fung des Mate­ri­als zur Aus­ge­stal­tung der Web­seite (z.B. Gra­fi­ken, Videos) selbst ver­ant­wort­lich und stellt diese Vadeo Web Solu­ti­ons recht­zei­tig zur Ver­fü­gung. Stellt der Kunde diese nicht zur Ver­fü­gung und macht er auch keine wei­ter­ge­hen­den Vor­ga­ben, so kann Vadeo Web Solu­ti­ons nach ihrer Wahl unter Beach­tung der urhe­ber­recht­li­chen Kenn­zeich­nungs­vor­ga­ben Bild­ma­te­rial gän­gi­ger Anbie­ter (z.B. Stock­foto-Dienst­leis­ter) ver­wen­den oder die ent­spre­chen­den Teile der Web­seite mit einem Platz­hal­ter ver­se­hen.
    4. Sofern für ein­zelne Auf­trags­be­stand­teile der Abschluss eines AV-Ver­trags erfor­der­lich ist, ver­pflich­ten sich beide Ver­trags­par­teien, einen sol­chen Ver­trag vor Beginn der Leis­tungs­er­brin­gung abzu­schlie­ßen. Der Ver­trag wird von Vadeo Web Solu­ti­ons gestellt; ein Anpas­sungs­recht von Sei­ten des Kun­den besteht nicht.
    5. Für Ver­zö­ge­run­gen und Ver­spä­tun­gen bei der Umset­zung von Pro­jek­ten, die durch eine ver­spä­tete (not­wen­dige) Mit- bzw. Zuar­beit des Kun­den ent­ste­hen, ist Vadeo Web Solu­ti­ons gegen­über dem Kun­den in kei­ner­lei Hin­sicht ver­ant­wort­lich.
    6. Kommt der Kunde sei­nen Ver­pflich­tun­gen aus die­ser Zif­fer nicht nach, kann Vadeo Web Solu­ti­ons dem Kun­den den hier­durch ent­ste­hen­den Zusatz­auf­wand (z.B. Kos­ten für Stock­fo­tos und Zeit­auf­wand für deren Suche) in Rech­nung stel­len.
  3. Leis­tungs­ge­gen­stand Web­sei­ten­er­stel­lung
    1. Die­ser Para­graph gilt für die Web­sei­ten­er­stel­lung mit Hilfe agi­ler Metho­den (ohne Las­ten- und Pflich­ten­heft). Sofern keine abwei­chen­den Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen getrof­fen wur­den, erfolgt die Web­sei­ten­er­stel­lung auf Grund­lage agi­ler Metho­den.
    2. Gegen­stand von Web­site-Erstel­lungs­ver­trä­gen zwi­schen Vadeo Web Solu­ti­ons und ihren Kun­den ist grund­sätz­lich die Ent­wick­lung neuer Web­sei­ten oder die Erwei­te­rung bestehen­der Web­sei­ten (z.B. Ein­bin­den neuer Schnitt­stel­len oder Pro­gram­mie­rung neuer Online-Anwen­dun­gen) unter Beach­tung der tech­ni­schen und/oder gestal­te­ri­schen Vor­ga­ben des Kun­den. Zwi­schen den Par­teien geschlos­sene Web­site-Erstel­lungs­ver­träge sind Werk­ver­träge im Sinne vom §§ 631 ff. BGB. Ein abwei­chen­der Leis­tungs­um­fang (z.B. ledig­lich Erstel­lung bzw. Ent­wick­lung von Teil­be­rei­chen einer Web­site oder auf­wän­dige Pro­gram­mie­run­gen) kann zwi­schen den Par­teien indi­vi­du­al­ver­trag­lich ver­ein­bart wer­den.
    3. Die im Ein­zel­nen ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen erge­ben sich aus dem zwi­schen Vadeo Web Solu­ti­ons und dem Kun­den indi­vi­du­ell abge­schlos­se­nen Ver­trag und / oder aus dem vom Kun­den gebuch­ten Paket. Im Falle von Diver­gen­zen zwi­schen die­sen AGB und den Pake­ten gehen die Rege­lun­gen der Pakete oder der Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen vor.
    4. Vor Ver­trags­schluss wird Vadeo Web Solu­ti­ons die Wün­sche des Kun­den im Rah­men eines gemein­sa­men Brie­fings her­aus­ar­bei­ten (gestal­te­ri­sche Inhalte wie Bil­der, Lay­outs, Logos u.Ä. sind vom Kun­den fest­zu­le­gen und zur Ver­fü­gung zu stel­len). Vadeo Web Solu­ti­ons wird die Vor­stel­lun­gen des Kun­den nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen auf Voll­stän­dig­keit, Geeig­ne­t­heit, Ein­deu­tig­keit, Rea­li­sier­bar­keit und Wider­spruchs­frei­heit prü­fen und auf Grund­lage der aus der Kun­den­an­frage her­vor­ge­hen­den Wün­sche ein Ange­bot erstel­len. Erst durch die Annahme des Ange­bots durch den Kun­den kommt ein Ver­trag zwi­schen Vadeo Web Solu­ti­ons und dem Kun­den zustande.
    5. Der Kunde kann jeder­zeit auf die Ent­wick­lungs­seite zugrei­fen und Kun­den­wün­sche ein­brin­gen, soweit diese vom ursprüng­lich ver­ein­bar­ten Leis­tungs­um­fang gedeckt sind. Der­ar­tige Anpas­sun­gen wer­den Bestand­teil des ursprüng­li­chen Ver­trags, wenn beide Ver­trags­par­teien in Text­form (d.h. z.B. per Email, Tele­fax o.Ä.) zustim­men. Im Übri­gen ist Vadeo Web Solu­ti­ons nur zur Her­stel­lung der im Ver­trag auf­ge­lis­te­ten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbrin­gung der ver­ein­bar­ten Dienst­leis­tung (z.B. War­tung) ver­pflich­tet. Dar­über­hin­aus­ge­hende Leis­tun­gen müs­sen geson­dert ver­ein­bart und ver­gü­tet wer­den.
    6. Sofern indi­vi­du­ell ver­ein­bar, ent­halt das Ange­bot von Vadeo Web Solu­ti­ons eine „Mus­ter­seite“ oder einen „Online-Gestal­tungs­vor­schlag“, deren For­mat und Inhalte von Vadeo Web Solu­ti­ons nach freiem Ermes­sen aus­ge­wählt wer­den; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestal­te­ri­sche Ele­mente oder Funk­tio­nen. Sofern eine Eini­gung auf Grund­lage der „Mus­ter­seite“ oder des „Online-Gestal­tungs­vor­schlags“ nicht mög­lich ist, kommt kein Ver­trag zustande; der poten­zi­elle Kunde hat in die­sem Fall kei­nen Anspruch auf Her­aus­gabe der „Mus­ter­seite“ oder des „Online-Gestal­tungs­vor­schlags“ oder der dazu­ge­hö­ri­gen Quell­codes, Kopien o. Ä. Beim Kun­den ver­blei­bende Kopien sind zu löschen oder an Vadeo Web Solu­ti­ons her­aus­zu­ge­ben.
    7. Sobald die Web­seite fer­tig­ge­stellt wurde, wird Vadeo Web Solu­ti­ons den Kun­den zur Abnahme der Web­seite auf­for­dern.
    8. Vor­aus­set­zung für die Tätig­keit von Vadeo Web Solu­ti­ons ist, dass der Kunde sämt­li­che für die Umset­zung des Pro­jekts erfor­der­li­che Daten (Texte, Vor­la­gen, Gra­fi­ken etc.) Vadeo Web Solu­ti­ons vor Auf­trags­be­ginn voll­stän­dig in geeig­ne­ter Form zur Ver­fü­gung stellt. Kommt der Kunde die­ser Ver­pflich­tung nicht nach, kann Vadeo Web Solu­ti­ons dem Kun­den den hier­durch ent­ste­hen­den Zeit­auf­wand in Rech­nung stel­len.
    9. Nach Fer­tig­stel­lung und Abnahme der Web­site und/oder ein­zel­ner Teile hier­von erhält der Kunde von Vadeo Web Solu­ti­ons – sofern vor­han­den und indi­vi­du­al­ver­trag­lich ver­ein­bart – umge­hend per E‑Mail sämt­li­che Gra­fi­ken, Quell­codes, ggf. Doku­men­ta­tio­nen und/oder Hand­bü­cher ver­wen­de­ter (Dritt-)Module sowie ggf. Ent­wick­lungs­do­ku­men­ta­tio­nen.
    10. Die Ver­gü­tung für die Web­site-Erstel­lung ist Gegen­stand einer indi­vi­du­al­ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung zwi­schen den Par­teien. Im Übri­gen fin­den die gesetz­li­chen Vor­schrif­ten Anwen­dung.
    11. Sofern der Kunde für die neue Web­site keine Hos­ting-Dienst­leis­tun­gen von Vadeo Web Solu­ti­ons, son­dern von Dritt­an­bie­tern in Anspruch nimmt, über­nimmt Vadeo Web Solu­ti­ons keine Ver­ant­wor­tung für die jewei­li­gen Ser­ver und deren Kon­fi­gu­ra­tion, die Daten­lei­tun­gen und/oder die Abruf­bar­keit der Web­site.
  4. Beson­dere Bestim­mun­gen für die War­tung von Web­sei­ten
    1. Nach Fer­tig­stel­lung der Web­site und / oder ein­zel­ner Teile hier­von kann Vadeo Web Solu­ti­ons dem Kun­den War­tungs- und Pfle­ge­leis­tun­gen in Bezug auf die Web­site anbie­ten. Vadeo Web Solu­ti­ons kann auch die War­tung von Dritt­web­sei­ten anbie­ten. Jedoch ist weder Vadeo Web Solu­ti­ons zu einem sol­chen Ange­bot ver­pflich­tet noch muss der Kunde die wei­ter­ge­hen­den Leis­tungs­an­ge­bote von Vadeo Web Solu­ti­ons in Anspruch neh­men. Ent­spre­chende Ver­ein­ba­run­gen sind aus­schließ­lich Gegen­stand von Indi­vi­du­al­ab­spra­chen.
    2. Inhalt der War­tungs­ver­träge ist die Besei­ti­gung von Funk­ti­ons­stö­run­gen sowie die anlass­be­zo­gene Aktua­li­sie­rung der Web­seite für gän­gige Web­brow­ser in ihrer jeweils aktu­el­len Ver­sion. Details wer­den indi­vi­du­al­ver­trag­lich ver­ein­bart.
    3. Vor­aus­set­zung für die War­tung ist, dass die zu war­ten­den Inhalte mit den Sys­te­men von Vadeo Web Solu­ti­ons kom­pa­ti­bel sind. Die Kom­pa­ti­bi­li­tät kann ins­be­son­dere durch ver­al­tete Kom­po­nen­ten der zu war­ten­den Inhalte oder durch eigen­mäch­tige Ände­run­gen von Sei­ten des Kun­den beein­träch­tigt wer­den. Sollte die Kom­pa­ti­bi­li­tät nicht gewähr­leis­tet sein, muss der Kunde diese selbst­stän­dig her­stel­len (z.B. durch ent­spre­chende Updates) oder Vadeo Web Solu­ti­ons geson­dert mit der Her­stel­lung der Kom­pa­ti­bi­li­tät beauf­tra­gen.
    4. Vadeo Web Solu­ti­ons haf­tet nicht für Funk­ti­ons­stö­run­gen und Inkom­pa­ti­bi­li­tä­ten, die durch eigen­mäch­tige Ände­run­gen des Kun­den ver­ur­sacht wur­den oder auf sons­ti­gen Feh­lern beru­hen, die nicht im Ver­ant­wor­tungs­be­reich von Vadeo Web Solu­ti­ons lie­gen; die Vor­schrif­ten unter „Haf­tung und Frei­stel­lung“ blei­ben hier­von unbe­rührt.
  5. Web­hos­ting und Domain­re­gis­trie­rung
    1. Vadeo Web Solu­ti­ons bie­tet ihren Kun­den – ins­be­son­dere als Zusatz­op­tion im Rah­men der Web­site-Erstel­lung – auch Hos­ting- und Domain­re­gis­trie­rungs­leis­tun­gen an. Der spe­zi­fi­sche Leis­tungs­um­fang (Domain­re­gis­trie­rung, Spei­cher­platz, Zer­ti­fi­kate etc.) ist Gegen­stand indi­vi­du­el­ler Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen den Par­teien. Vadeo Web Solu­ti­ons ist berech­tigt, Leis­tun­gen Drit­ter in jed­we­der Form im Zusam­men­hang mit der Aus­füh­rung von Hos­ting­leis­tun­gen in Anspruch zu neh­men.
  6. (2) Sofern nichts anders ver­ein­bart über­nimmt Vadeo Web Solu­ti­ons im Falle einer Beauf­tra­gung als Hos­ter die Admi­nis­tra­tion und Ver­wal­tung der Daten. Der Kunde erhält grund­sätz­lich kei­nen Zugang zum Admi­nis­tra­ti­ons­ba­ckend.
    1. Die Ver­füg­bar­keit der von Vadeo Web Solu­ti­ons zum Zwe­cke des Hos­tings ver­wen­de­ten Ser­ver liegt bei min­des­tens 99% im Jah­res­mit­tel. Hier­von aus­ge­nom­men sind die­je­ni­gen Zei­ten, inner­halb derer die Ser­ver auf­grund durch von Vadeo Web Solu­ti­ons nicht beein­fluss­ba­rer Ereig­nisse nicht erreich­bar sind (Höhere Gewalt, Hand­lun­gen Drit­ter, Tech­ni­sche Pro­bleme etc.).
    2. Sofern nicht anders ver­ein­bart besteht kein Anspruch des Kun­den auf die Zuwei­sung einer fes­ten IP-Adresse für seine Inter­net­prä­senz. Tech­nisch oder recht­lich bedingte Ände­run­gen sind jeder­zeit mög­lich und blei­ben vor­be­hal­ten.
    3. Der Kunde ist ver­pflich­tet, seine Pass­wör­ter und sons­ti­gen Zugangs­da­ten – sofern ihm sol­che von Vadeo Web Solu­ti­ons zur Ver­fü­gung gestellt wur­den – nicht an Dritte wei­ter­zu­ge­ben und regel­mä­ßig zu ändern. Für even­tu­el­len Miss­brauch durch Dritte ist der Kunde selbst ver­ant­wort­lich, soweit er die­sen zu ver­tre­ten hat.
    4. Der Kunde ist ver­pflich­tet, regel­mä­ßige Siche­rungs­ko­pien sei­ner gehos­te­ten Daten zu erstel­len. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er Vadeo Web Solu­ti­ons oder andere hierzu fach­lich geeig­nete Dritte mit der Siche­rung zu beauf­tra­gen. Für even­tu­elle Daten­ver­luste, die auf­grund man­geln­der Daten­si­che­rung ent­ste­hen, haf­tet der Kunde selbst.
    5. Nimmt der Kunde Domain­re­gis­trie­rungs­leis­tun­gen von Vadeo Web Solu­ti­ons in Anspruch, gilt ergän­zend fol­gen­des:
    1. Das zur Regis­trie­rung der jewei­li­gen Domain erfor­der­li­che Ver­trags­ver­hält­nis kommt direkt zwi­schen dem Kun­den und der jewei­li­gen Domain­ver­ga­be­stelle bzw. dem jewei­li­gen Regis­trar zustande. Vadeo Web Solu­ti­ons wird im Ver­hält­nis zwi­schen Kunde und Ver­ga­be­stelle ledig­lich als Ver­mitt­le­rin tätig, ohne eige­nen Ein­fluss auf die Ver­gabe der Domain zu haben.
    2. Der Kunde trägt die volle Ver­ant­wor­tung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Drit­ter ver­letzt. Eine Über­prü­fung der Domain ist nicht geschul­det.
    3. Für die Regis­trie­rung von Domains gel­ten ergän­zend die jewei­li­gen Bedin­gun­gen der ein­zel­nen Ver­ga­be­stel­len. Vadeo Web Solu­ti­ons wird den Kun­den im Falle einer beab­sich­tig­ten Regis­trie­rung auf even­tu­elle Beson­der­hei­ten hin­wei­sen.
  7. Design im Print­be­reich
    1. Gegen­stand von Design­ver­trä­gen im Print­be­reich zwi­schen Vadeo Web Solu­ti­ons und ihren Kun­den ist grund­sätz­lich die Ent­wick­lung der für Print­pro­dukte gestal­te­ri­schen Vor­ga­ben des Kun­den (z.B. Aus­ge­stal­tung von Ban­nern, Post­gra­fi­ken, Pla­ka­ten, Fly­ern, KFZ- oder Schau­fens­ter­be­kle­bun­gen, Tex­ti­lien oder Logo-Ent­wür­fen). Zwi­schen den Par­teien geschlos­sene Design­ver­träge sind Werk­ver­träge im Sinne vom § 631 ff. BGB. Ein abwei­chen­der Leis­tungs­um­fang kann zwi­schen den Par­teien indi­vi­du­al­ver­trag­lich ver­ein­bart wer­den.
    2. Die im Ein­zel­nen ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen erge­ben sich aus dem zwi­schen Vadeo Web Solu­ti­ons und dem Kun­den indi­vi­du­ell geschlos­se­nen Ver­trag. Hierzu stellt der Kunde bei Vadeo Web Solu­ti­ons zunächst eine Anfrage mit einer mög­lichst genauen Beschrei­bung der von ihm gewünsch­ten Design Leis­tun­gen. Diese Anfrage stellt eine Auf­for­de­rung zur Abgabe eines Ange­bots durch Vadeo Web Solu­ti­ons dar. Vadeo Web Solu­ti­ons wird die in der Anfrage beschrie­be­nen Vor­stel­lun­gen des Kun­den nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen auf Voll­stän­dig­keit, Geeig­ne­t­heit (mit Aus­nahme der recht­li­chen Geeig­ne­t­heit, ins­be­son­dere auf die Rechte von Drit­ten), Ein­deu­tig­keit, Rea­li­sier­bar­keit und Wider­spruchs­frei­heit prü­fen und auf Grund­lage der aus der Kun­den­an­frage her­vor­ge­hen­den Wün­sche ein Ange­bot erstel­len. Erst durch die Annahme des Ange­bots durch den Kun­den kommt ein Ver­trag zwi­schen Vadeo Web Solu­ti­ons und dem Kun­den zustande.
    3. Nach Abschluss des Ver­tra­ges wer­den die Anfor­de­run­gen des Kun­den bei Bedarf in einem wei­te­ren Brie­fing bespro­chen und die Vor­ga­ben kon­kre­ti­siert. Zu die­sem Zeit­punkt kön­nen Kun­den­wün­sche ein­ge­bracht wer­den, sofern sie vom ursprüng­lich ver­ein­bar­ten Leis­tungs­um­fang gedeckt sind. Sofern erfor­der­lich besteht die Mög­lich­keit eines Rebrie­fings vor Fer­ti­gung des Leis­tungs­ge­gen­stands. Anpas­sun­gen wer­den Bestand­teil des ursprüng­li­chen Ver­trags, wenn beide Ver­trags­par­teien in Text­form zustim­men. Im Übri­gen ist Vadeo Web Solu­ti­ons nur zur Her­stel­lung der im Ver­trag auf­ge­lis­te­ten Posi­tio­nen ver­pflich­tet. Dar­über­hin­aus­ge­hende Leis­tun­gen müs­sen geson­dert ver­ein­bart und ver­gü­tet wer­den.
    4. Sobald der ver­ein­barte Leis­tungs­ge­gen­stand fer­tig­ge­stellt wurde, wird Vadeo Web Solu­ti­ons den Kun­den zur Abnahme des Werks auf­for­dern.
    5. Soweit nichts ande­res ver­ein­bart, steht dem Kun­den das Recht auf zwei orrek­tur­schlei­fen zu. Rekla­ma­tio­nen hin­sicht­lich der künstlerischen Gestal­tung sind grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen. Wünscht der Kunde dar­über hin­aus wei­tere Ände­run­gen, so hat er die Mehr­kos­ten zu tra­gen.
    6. Vor­aus­set­zung für die Tätig­keit von Vadeo Web Solu­ti­ons ist, dass der Kunde sämt­li­che für die Umset­zung des Pro­jekts erfor­der­li­che Daten (Texte, Vor­la­gen, Gra­fi­ken etc.) Vadeo Web Solu­ti­ons vor Auf­trags­be­ginn voll­stän­dig und in geeig­ne­ter Form zur Ver­fü­gung stellt. Für Ver­zö­ge­run­gen und Ver­spä­tun­gen bei der Umset­zung von Pro­jek­ten, die durch eine ver­spä­tete (not­wen­dige) Mit- bzw. Zuar­beit des Kun­den ent­ste­hen, ist Vadeo Web Solu­ti­ons gegen­über dem Kun­den in kei­ner­lei Hin­sicht ver­ant­wort­lich. Kommt der Kunde die­ser Ver­pflich­tung nicht nach, kann Vadeo Web Solu­ti­ons dem Kun­den den hier­durch ent­ste­hen­den Zeit­auf­wand in Rech­nung stel­len.
    7. Die Ver­gü­tung ist Gegen­stand einer indi­vi­du­al­ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung zwi­schen den Par­teien. Im Übri­gen fin­den die gesetz­li­chen Vor­schrif­ten Anwen­dung.
  8. Social Media Mar­ke­ting
    1. Vadeo Web Solu­ti­ons stellt sei­nen Kun­den unter ande­rem die tech­ni­sche Unter­stüt­zung bei der Erstel­lung und / oder Betreu­ung von Social-Media-Prä­sen­zen zur Ver­fü­gung. Sofern der Kunde diese Leis­tun­gen in Anspruch nimmt, schul­det der Anbie­ter aus­schließ­lich die tech­ni­sche Erstel­lung der Social-Media-Pages und / oder das tech­ni­sche Ein­pfle­gen der vom Kun­den zur Ver­fü­gung zu stel­len­den Inhalte
    2. Die Aus­wahl der Inhalte (Bil­der, Texte, Videos, Impres­sen etc.), obliegt allein dem Kun­den. Vadeo Web Solu­ti­ons wird diese Inhalte nicht auf ihre inhalt­li­che oder recht­li­che Rich­tig­keit prü­fen. Inso­weit wird aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Vadeo Web Solu­ti­ons nicht berech­tigt ist, den Kun­den recht­lich zu bera­ten. Sollte er in Ein­zel­fäl­len den­noch fest­stel­len, dass die vom Kun­den bereit­ge­stell­ten Inhalte gegen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen, kann er das Ein­stel­len sol­cher Inhalte ver­wei­gern.
    3. Neben der Erstel­lung der Fan­page kann auch das Pos­ten im Namen und unter des­sen Namen (sog. Ghost Pos­ting) ver­ein­bart wer­den. Vadeo Web Solu­ti­ons ist in der inhalt­li­chen Aus­ge­stal­tung frei ist, sofern es keine Vor­ga­ben des Kun­den gibt. Es besteht keine Ver­pflich­tung auf Posts von Drit­ten zu reagie­ren oder diese zu über­wa­chen. Dies unter­steht der Ver­ant­wor­tung des Kun­den als Betrei­ber. Dienst­an­bie­ter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Details sind invi­du­al­ver­trag­lich zu regeln.
    4. Vadeo Web Solu­ti­ons ist im Rah­men der Betreu­ung der Social-Media-Sei­ten ledig­lich der Auf­trags­ver­ar­bei­ter des Kun­den.
  9. Preise und Ver­gü­tung
    1. Die Ver­gü­tung für die Web­site- und/oder Online-Shop-Erstel­lung oder für sons­tige Auf­träge ist Gegen­stand einer indi­vi­du­al­ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung zwi­schen den Par­teien und rich­tet sich grund­sätz­lich nach dem Ange­bot.
    2. Die Ver­gü­tung für Dau­er­schuld­ver­hält­nisse wird indi­vi­du­al­ver­trag­lich fest­ge­legt.
  10. Abnahme
    1. Soweit eine Werk­leis­tung ver­ein­bart wurde, kann die Vadeo Web Solu­ti­ons ver­lan­gen, dass die Abnahme in Schrift­form erfolgt; die schrift­li­che Abnahme ist nur geschul­det, wenn Vadeo Web Solu­ti­ons den Kun­den hierzu auf­for­dert. Die Abnah­me­be­stim­mun­gen des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches blei­ben im Übri­gen unbe­rührt. Die Abnah­me­frist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mit­tei­lung über die Fer­tig­stel­lung des Werks fest­ge­legt, sofern im Ein­zel­fall auf­grund beson­de­rer Umstände nicht eine län­gere Abnah­me­frist erfor­der­lich ist, die die Vadeo Web Solu­ti­ons dem Kun­den in die­sem Fall geson­dert mit­tei­len wird. Sofern sich der Kunde inner­halb die­ser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Man­gels ver­wei­gert, gilt das Werk als abge­nom­men.
    2. Die Abnahme einer Web­seite kann nicht aus dem Grund ver­wei­gert wer­den, dass ein­zelne Texte, Audio- oder Bild­ma­te­ria­len oder sons­tige Inhalte, die vom Kun­den bereit­zu­stel­len sind (z.B. Pro­dukt­be­schrei­bun­gen, Pro­dukt­bil­der oder impres­sums­re­le­vante Anga­ben) nicht ein­ge­bun­den wur­den, weil der Kunde diese nicht bereit­ge­stellt hat.
  11. Män­gel­ge­währ­leis­tung
    1. Ein unwe­sent­li­cher Man­gel begrün­det keine Män­gel­an­sprü­che. Die Wahl der Art der Nach­er­fül­lung liegt bei Vadeo Web Solu­ti­ons. Die Ver­jäh­rungs­frist für Män­gel und sons­tige Ansprü­che beträgt ein (1) Jahr; diese Ver­jäh­rungs­ver­kür­zung gilt nicht für Ansprü­che, die aus Vor­satz, gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder aus der Ver­let­zung von Leib, Leben oder Gesund­heit durch die Vadeo Web Solu­ti­ons resul­tie­ren. Die Ver­jäh­rung beginnt nicht erneut, sofern im Rah­men der Män­gel­haf­tung eine Ersatz­lie­fe­rung erfolgt. Im Übri­gen bleibt die gesetz­li­che Män­gel­ge­währ­leis­tung unbe­rührt.
  12. Ver­trags­lauf­zeit bei Dau­er­schuld­ver­hält­nis­sen
    1. Vor­be­halt­lich abwei­chen­der Bestim­mun­gen in und außer­halb die­ser AGB haben Dau­er­schuld­ver­hält­nisse mit Vadeo Web Solu­ti­ons eine Min­dest­lauf­zeit von 24 Mona­ten. Die Kün­di­gungs­frist beträgt 3 Monate. Wird der Ver­trag nicht frist­ge­recht zum Auf­tra­gende gekün­digt ver­län­gert er sich um wei­tere 12 Monate. Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund bleibt unbe­rührt.
  13. Rech­te­ein­räu­mung, Eigen­wer­bung und Erwäh­nungs­recht
    1. Vadeo Web Solu­ti­ons räumt dem Kun­den – nach voll­stän­di­ger Bezah­lung des Auf­trags durch den Kun­den – an den ent­spre­chen­den Arbeits­er­geb­nis­sen und/oder den jewei­li­gen Quell­codes im Zeit­punkt ihrer Ent­ste­hung grund­sätz­lich ein ein­fa­ches Nut­zungs­recht ein. Wei­ter­ge­hende Rechte kön­nen zwi­schen den Par­teien mit­tels einer indi­vi­du­al­ver­trag­li­chen Eini­gung ver­ein­bart wer­den.
    2. Sofern nichts ande­res schrift­lich ver­ein­bart wurde, erteilt der Kunde Vadeo Web Solu­ti­ons aus­drück­lich die Erlaub­nis, das Pro­jekt zum Zwe­cke der Eigen­wer­bung (Referenzen/Portfolio) in ange­mes­se­ner Weise öffent­lich dar­zu­stel­len. Ins­be­son­dere ist Vadeo Web Solu­ti­ons dazu berech­tigt, mit der Geschäfts­be­zie­hung zu dem Kun­den zu wer­ben und auf allen erstell­ten Wer­be­mit­teln und bei allen Wer­be­maß­nah­men auf sich als Urhe­ber hin­zu­wei­sen, ohne dass dem Kun­den dafür ein Ent­gelt­an­spruch zusteht.
  14. Ver­trau­lich­keit
    1. Vadeo Web Solu­ti­ons wird alle zu ihrer Kennt­nis gelan­gen­den Geschäfts­vor­gänge, ins­be­son­dere, aber nicht aus­schließ­lich, Druck­un­ter­la­gen, Lay­outs, Sto­ry­boards, Zah­len­ma­te­rial, Zeich­nun­gen, Ton­bän­der, Bil­der, Videos, DVD, CD-ROMs, inter­ak­tive Pro­dukte und sol­che ande­ren Unter­la­gen, wel­che Filme und/oder Hör­spiele und/oder sons­tige urhe­ber­recht­lich geschützte Mate­ria­lien des Kun­den oder mit ihm ver­bun­de­nen Unter­neh­men ent­hal­ten, streng ver­trau­lich behan­deln. Vadeo Web Solu­ti­ons ver­pflich­tet sich, die Geheim­hal­tungs­pflicht sämt­li­chen Ange­stell­ten und/oder Drit­ten (bspw. Lie­fe­ran­ten, Gra­fi­kern, Pro­gram­mie­rern, Film­pro­du­zen­ten, Ton­stu­dios etc.), die Zugang zu den vor­be­zeich­ne­ten Geschäfts­vor­gän­gen haben, auf­zu­er­le­gen. Die Geheim­hal­tungs­pflicht gilt zeit­lich unbe­grenzt über die Dauer die­ses Ver­tra­ges hin­aus.
  15. Haf­tung / Frei­stel­lung
    1. Die Haf­tung von Vadeo Web Solu­ti­ons für sämt­li­che Schä­den wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahr­läs­si­gen Ver­let­zung einer wesent­li­chen Ver­trags­pflicht („Kar­di­nal­pflicht“) haf­tet Vadeo Web Solu­ti­ons jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Ver­trags­schluss vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen Scha­den. Kar­di­nal­pflich­ten sind sol­che Pflich­ten, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mäße Durch­füh­rung des Ver­trags über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung eine Par­tei regel­mä­ßig ver­trauen darf. Diese Haf­tungs­be­schrän­kung gilt nicht bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder bei vor­sätz­li­chem Han­deln sowie im Falle zwin­gen­der gesetz­li­cher Haf­tung, ins­be­son­dere bei Über­nahme einer Garan­tie oder bei schuld­haf­ten Ver­let­zun­gen des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit. Die vor­ste­hende Haf­tungs­re­ge­lung gilt auch im Hin­blick auf die Haf­tung von Vadeo Web Solu­ti­ons für ihre Erfül­lungs­ge­hil­fen und gesetz­li­chen Ver­tre­ter.
    2. Der Kunde stellt Vadeo Web Solu­ti­ons von jeg­li­chen Ansprü­chen Drit­ter frei, die gegen Vadeo Web Solu­ti­ons auf­grund von Ver­stö­ßen gegen diese AGB gel­tend gemacht wer­den. Alle wei­te­ren Ansprü­che blei­ben vor­be­hal­ten.
  16. Schluss­be­stim­mun­gen
    1. Die zwi­schen Vadeo Web Solu­ti­ons und den Kun­den geschlos­se­nen Ver­träge unter­lie­gen dem mate­ri­el­len Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts.
    2. Sofern der Kunde Kauf­mann, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen ist, oder kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand in Deutsch­land hat, ver­ein­ba­ren die Par­teien den Sitz von Vadeo Web Solu­ti­ons als Gerichts­stand für sämt­li­che Strei­tig­kei­ten aus die­sem Ver­trags­ver­hält­nis; aus­schließ­li­che Gerichts­stände blei­ben hier­von unbe­rührt.
    3. Vadeo Web Solu­ti­ons ist berech­tigt, diese AGB aus sach­lich gerecht­fer­tig­ten Grün­den (z.B. Ände­run­gen in der Recht­spre­chung, Geset­zes­lage, Markt­ge­ge­ben­hei­ten oder der Unter­neh­mens­stra­te­gie) und unter Ein­hal­tung einer ange­mes­se­nen Frist zu ändern. Bestands­kun­den wer­den hier­über spä­tes­tens zwei Wochen vor Inkraft­tre­ten der Ände­rung per E‑Mail benach­rich­tigt. Sofern der Bestands­kunde nicht inner­halb der in der Ände­rungs­mit­tei­lung gesetz­ten Frist wider­spricht, gilt seine Zustim­mung zur Ände­rung als erteilt. Im Falle des Wider­spruchs ist Vadeo Web Solu­ti­ons berech­tigt, den Ver­trag zum Zeit­punkt des Inkraft­tre­tens der Ände­rung außer­or­dent­lich zu kün­di­gen. Die Benach­rich­ti­gung über die beab­sich­tigte Ände­rung die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen wird auf die Frist und die Fol­gen des Wider­spruchs oder sei­nes Aus­blei­bens hin­wei­sen.
Stand: März 2020

Stand: März 2020